Letzte Änderung 30.11.2023
Beruf und Familie
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein grundlegendes Bedürfnis.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit versteht sich schon seit jeher als besonders familienfreundlicher Arbeitgeber, der individuelle Lösungen und Angebote zum Ausgleich dienstlicher Bedürfnisse und privater Belange ermöglicht.
Die Selbstverpflichtung zur Sicherung und Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Personalpolitik stellt den bereits heute hohen Standard in der Arbeitsgerichtsbarkeit auf eine verlässliche Basis und sichert ihn für die Zukunft.