Letzte Änderung: 08.06.2021
Amtsgericht Betzdorf
Gerichtstag Betzdorf
Das Arbeitsgericht Koblenz hält jeden 1., 3. und 5. Dienstag sowie jeden 2. Montag im Monat Gerichtstage in Betzdorf ab für Verfahren aus dem Gebiet des Landkreises Altenkirchen (Westerwald) mit Ausnahme der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld.
Die Verhandlungen finden statt im Gebäude des Amtsgerichts Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf.
Weitere Informationen zur Anreise, Parkmöglichkeiten usw. zum Gerichtstag entnehmen Sie bitte den Seiten des Amtsgerichts Betzdorf.
Verbandsgemeinde Hachenburg © VG Hachenburg
Gerichtstag Hachenburg
Das Arbeitsgericht Koblenz hält jeden 1., 2. und 4. Donnerstag im Monat Gerichtstage in Hachenburg ab für Verfahren aus dem Gebiet der Verbandsgemeinden Bad Marienberg (Westerwald), Hachenburg, Rennerod und Westerburg aus dem Westerwaldkreis und der Ortsgemeinden Almersbach, Altenkirchen (Westerwald), Bachenberg, Berod bei Hachenburg, Birnbach, Busenhausen, Eichelhardt, Ersfeld, Fiersbach, Fluterschen, Forstmehren, Gieleroth, Hasselbach, Helmenzen, Helmeroth, Hemmelzen, Heupelzen, Hilgenroth, Hirz-Maulsbach, Idelberg, Ingelbach, Isert, Kettenhausen, Kircheib, Kraam, Mammelzen, Mehren, Michelbach (Westerwald) Neitersen, Obererbach (Westerwald), Oberirsen, Oberwambach, Ölsen, Racksen, Rettersen, Schöneberg, Sörth, Stürzelbach, Volkerzen, Werkhausen, Weyerbusch und Wölmersen aus der Verbandsgemeinde Alternkirchen-Flammersfeld des Landkreises Altenkirchen (Westerwald).
Die Verhandlungen finden statt im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg.
Weitere Informationen zur Anreise, Parkmöglichkeiten usw. zum Gerichtstag entnehmen Sie bitte den Seiten der Verbandsgemeinde Hachenburg.
Der turnusmäßige Gerichtstag kann nach Ermessen des Gerichts verlegt werden oder ohne Bestimmung eines Ersatzgerichts entfallen, wenn er auf einen dienstfreien Feiertag oder allgemeinen Werktag fällt oder der/die planmäßige Kammervorsitzende verhindert ist (z.B. durch Urlaub, Krankheit, Dienstreise, Fortbildung). Verstärktem Geschäftsanfall kann durch zusätzliche Gerichtstage Rechnung getragen werden.